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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Hilfe zur Pflege beantragen
Zuständigkeit
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Gruppenleiterin Sophia Schmidt
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540 59 07
Fax
 : 
+49 391 540 34 02
E-Mail
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Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.




[+ Allgemeine Informationen

[+ Gebühren (Kosten)

[- Fristen

Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.




[+ Rechtsgrundlage

[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Bearbeitungsdauer
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 689 kB]
Anlage zum Antrag
ambulant
[PDF-Dokument : 186 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 44 kB]
Datenschutzerklärung
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 354 kB]
Schweigepflichtsentbindung
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 216 kB]
Kontozahlung
stationär
[PDF-Dokument : 190 kB]
Einverständnis E-Mail
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 1.3 MB]
Schwerbehindertenausweis
stationär und ambulant
[PDF-Dokument : 186 kB]
Einverständnis Pflegedienst
ambulant
[PDF-Dokument : 171 kB]
Nachweis über Leistungen der Pflegekassen gem. SGB XI
ambulant
[PDF-Dokument : 185 kB]
Hausertragsberechnung
ambulant
[PDF-Dokument : 192 kB]
Mietbescheinigung
ambulant
[PDF-Dokument : 98 kB]
Einkommen und Vermögen
ambulant
[PDF-Dokument : 290 kB]